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Seite 1 von 2 Zeitarbeit Arbeitszeit |
Zeitarbeit ArbeitszeitWir haben uns den Tarifvertrag des DGB mit den Branchenverbänden, dem iGZ und dem BZA, beispielhaft ausgesucht. Dieser Tarifvertrag sieht eine Arbeitszeit von 35 Wochenstunden vor, dies entspricht einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von ca. 152 Stunden. Für Sie als Zeitarbeitnehmer ist jedoch die Arbeitszeit des Unternehmens in das Sie verliehen werden, ausschlaggebend. Ist dort eine 40 Stundenwoche angesetzt, so werden Sie ebenfalls 40 Wochenstunden arbeiten. Ihr Lohn wird sich weiterhin an den tariflich vereinbarten 35 Wochenstunden orientieren. Die 5 zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden werden auf Ihrem Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Sollten über die 40 Wochenstunden hinaus noch Überstunden anfallen, und zu deren Ableistung können Sie vertraglich verpflichtet werden, so werden diese Ihnen ebenfalls Ihrem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Für die geleisteten Überstunden stehen Ihnen Zuschläge zu, die Ihnen im Monat in denen die Überstunden entstanden sind, ausbezahlt werden müssen. Laut Vertrag haben Sie eine tägliche durchschnittliche Arbeitszeit, diese wird Ihnen an Feiertagen, bei Urlaub und bei Krankheit entsprechend gutgeschrieben und bezahlt. ArbeitszeitkontoWenn Sie Ihre regelmäßige monatliche Arbeitszeit überschreiten, entstehen Ihnen Mehrarbeitsstunden, die Ihrem Arbeitszeitkonto als Plusstunden gutgeschrieben werden. Leisten Sie weniger Arbeitsstunden als die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit im Monat, entstehen Ihnen Minusstunden, die ebenfalls auf Ihrem Arbeitszeitkonto festgehalten werden. |
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