Einführung Zeitarbeit
2007 waren Schätzungen zufolge über eine halbe Million Arbeitnehmer bei Firmen beschäftigt, die sie an andere Unternehmen und Betriebe verliehen haben. Die Zeitarbeit boomt in Deutschland. Dies liegt nicht zuletzt an den gesetzlichen Neuregelungen ab 2003 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), dem die Zeitarbeit unterliegt.
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Zeitarbeit Informationen
Es gibt einige Dinge, die Sie vor einer Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma wissen sollten. Zum Teil sind diese Informationen, so wichtig, dass die Zeitarbeitsfirmen selbst dazu verpflichtet sind, Sie über die Rahmenbedingungen der Zeitarbeit an sich zu informieren. So muss Ihnen über folgende Informationen ein Merkblatt der Agentur für Arbeit ausgehändigt werden. |
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Zeitarbeit Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung
Um die Arbeitnehmerüberlassung betreiben zu dürfen, muss jede Zeitarbeitsfirma dafür eine Erlaubnis von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit erhalten haben. Vor der Erteilung dieser Erlaubnis darf keine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden. |
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Zeitarbeit Gehalt
Je nach Ihrer Qualifikation und Ihrer beruflichen Erfahrung werden Sie entsprechend der Tariftabelle, die für Sie gültig sein wird, eingestuft. Welcher Tarif für Sie gilt, ist davon abhängig, welchem Branchenverband sich Ihre Zeitarbeitsfirma angeschlossen hat. |
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Zeitarbeit Arbeitszeit Bei der Zeitarbeit sind Ihre Arbeitszeit und Ihr Arbeitszeitkonto zentrale Begriffe mit denen Sie entsprechend umgehen lernen müssen. Anbei finden Sie diesbezüglich einige Erläuterungen. |
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Zeitarbeit Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag Ihrer Zeitarbeitsfirma regelt unter anderem die Vergütung, die Arbeitszeiten, und den Urlaubsanspruch. Da unterschiedliche Tarifverträge mit verschiedenen Regelungen abgeschlossen wurden, lohnt es sich zu wissen, welcher Tarifvertrag bei der jeweiligen Zeitarbeitsfirma gilt. |
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Zeitarbeit Branchenverbände
An die Branchenverbände der Zeitarbeit können Sie sich wenden, wenn Sie weiterführende Informationen zum Thema Zeitarbeit wünschen oder sich über die jeweiligen Mitgliedschaften der einzelnen Zeitarbeitsfirmen informieren möchten, da dies den Tarifvertrag Ihrer Zeitarbeitsfirma und somit Ihren Lohn bestimmt. |
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