Weiterbildung - KostenübernahmeVon allen Weiterbildungen, die jährlich in Deutschland absolviert werden, wird nur ein Drittel vom Nutzniesser der Weiterbildung selbst privat finanziell getragen. Die anderen zwei Drittel der Weiterbildungskosten fallen je zur Hälfte auf den Staat und die Arbeitgeber. Es kann sich für Sie lohnen sich im Vorfeld genau zu informieren welche Möglichkeiten Ihnen für die Übernahme der Kosten offen stehen. Kostenübernahme der Weiterbildung durch den ArbeitgeberEin Drittel aller Weiterbildungen in Deutschland werden durch die Arbeitgeber getragen. Es werden beispielsweise neue Programme eingeführt und das Erlernen dieser Programme wird in der Regel in der Arbeitszeit und auf Kosten des Betriebes angeboten.Technische Neuerungen finden Ihren Weg in den Betrieb und die Mitarbeiter werden im Umgang damit geschult. Doch es gibt auch die zusätzliche Qualifikation (z.B. Personalkauffrau), die nebenberuflich über einen längeren Zeitraum in der Freizeit, jedoch vom Arbeitgeber finanziell getragen, erlernt wird. In diesen Fällen ist es nicht unüblich den Verbleib in der Firma mit dem Arbeitgeber vertraglich zu regeln. Sollte es vor Ablauf des vertraglichen Zeitraumes zu einer Kündigung kommen, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung rückwirkend erstatten. Damit sichern sich die Arbeitgeber ihre Investitionen in ihre Mitarbeiter für bestimmte Zeiträume ab. Falls Sie sich beruflich entwickeln möchten, kann es sich für Sie lohnen mit Ihrem Arbeitgeber diesbezüglich ein Gespräch zu führen. Denn durch eine zusätzliche Qualifikation seiner Mitarbeiter gewinnt der Betrieb Know How und ist unter Umständen bereit Sie entweder für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeitszeit freizustellen, einen Teil der Kosten zu übernehmen oder vielleicht sogar gänzlich die Finanzierung Ihrer Weiterbildung zu übernehmen.
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