Start Zeitarbeit Informationen

Inhalt Arbeitsvertrag Zeitarbeit

  • Name und Anschrift von Ihnen und der Zeitarbeitsfirma
  • das Beginndatum des Arbeitsverhältnisses
  • bei einem befristetem Arbeitsverhältnis die Dauer der Befristung
  • Ihr Arbeitsort bzw. der Hinweis drauf, dass Ihr Arbeitseinsatz nicht nur an einen bestimmten Ort gebunden ist
  • die Tätigkeit die von Ihnen zu leisten sein wird muss kurz beschrieben werden
  • Angaben bezüglich Ihres Lohnes (Zusammensetzung des Lohnes, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen, Fahrt und Übernachtungskosten, Verpflegungsgeld) und zu welchem Zeitpunkt eine Auszahlung stattfindet
  • Angaben zur Arbeitszeit und Urlaub
  • Angaben zu Kündigungsfristen
  • Angaben bezüglich Tarifvertrag, Betriebs- und Dienstvereinbarungen wenn welche existieren, die für Sie gelten werden
  • es müssen Angaben dazu gemacht werden wie hoch Ihr Lohn für die Zeiten sein wird, in denen die Zeitarbeitsfirma Sie an keinen Betrieb verleihen kann.
  • Es müssen auch Angaben zur Zeitarbeitsfirma wie Adresse und die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung mit Hinweis auf die Behörde, die diese Erlaubnis ausgestellt hat, vorhanden sein.
  • Theoretisch haben Sie für diese schriftlichen Verinbarungen einen Monat Zeit, gezählt ab Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma
  • Wir raten Ihnen dazu auf diesen Arbeitsvertrag vor Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses zu bestehen. Diese Vereinbarungen werden von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und ein Exemplar muss Ihnen von der Zeitarbeitsfirma unterschrieben ausgehändigt werden.

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