Sie erhalten demzufolge bei einer Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma sowohl bezahlten Urlaub wie auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Zeitarbeitsfirma zahlt Ihnen Ihren Lohn und führt die Sozialabgaben für Sie ab.
Theoretisch sind Sie gesetzlich als Zeitarbeiter den Beschäftigten in dem Betrieb in den Sie entliehen werden gleichgestellt. AUSNAHME: Ihre Zeitarbeitsfirma hat sich einem Tarifvertrag angeschlossen, dann gilt dieser Tarifvertrag für Sie und nicht mehr die Bedingungen, denen die Beschäftigen in dem Betrieb in dem Sie entliehen werden unterliegen.Viele Zeitarbeitsfirmen sind einem Tarifvertrag angeschlossen ....
Hat Ihre Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz in einem Betrieb für Sie, haben Sie trotzdem weiterhin Anspruch auf Ihren vereinbarten Lohn.
Kommt es zu dem Abschluss eines Arbeitsvertrag hat Ihnen die Zeitarbeitsfirma das Merkblatt der Agentur für Arbeit "
Merkblatt für Leiharbeitnehmer" auszuhändigen. Diese
Informationen sind dem Gesetzgeber so wichtig, dass Sie im Falle, dass Ihre deutschen Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, sogar in Ihrer Landessprache diese
Informationen von Ihrer Zeitarbeitsfirma auf Verlangen zur Verfügung gestellt bekommen müssen.
Zwischen Ihnen und der Zeitarbeitsfirma muss eine Niederschrift bzw. ein Arbeitsvertrag bezüglich Ihres Leiharbeitsverhältnisses schriftlich festgehalten werden. Folgende Inhalte müssen enthalten sein: