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Seite 1 von 4 Zeitarbeit Informationen
Es gibt einige Dinge, die Sie vor einer Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma wissen sollten. Zum Teil sind diese Informationen, so wichtig, dass die Zeitarbeitsfirmen selbst dazu verpflichtet sind, Sie über die Rahmenbedingungen der Zeitarbeit an sich zu informieren. So muss Ihnen über folgende Informationen ein Merkblatt der Agentur für Arbeit ausgehändigt werden.
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| Zeitarbeit InformationenEin Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma ist einem regulären Arbeitsverhältnis in vielem gleichgestellt. Die Besonderheit der Zeitarbeit zeigt sich darin, dass Sie nicht bei einem Arbeitgeber angestellt sind und auch dort arbeiten, wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist Ihr Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma, die Sie als Ihren Mitarbeiter an andere Unternehmen und Betriebe verleiht. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Betrieb wird dafür ein sogenannter Überlassungsvertrag abgeschlossen. Folgende Rahmebedinungen sollten Sie kennen, wenn Sie sich für eine Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma interessieren: Der Zeitarbeitsfirma muss eine Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung (so wird Zeitarbeit offiziell genannt) von der Agentur für Arbeit erhalten haben.
Eine Zeitarbeitsfirma ist mit ihren Rechten und Pflichten anderen Arbeitgebern gleichgestellt.
Als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma schließen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab, wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis. Die Zeitarbeitsfirma unterliegt hierbei den gleichen Pflichten wie jeder andere Arbeitgeber auch.
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