Einführung Zeitarbeit
So darf seitdem eine Zeitarbeitsfirma seine Mitarbeiter ohne zeitliche Begrenzung verleihen, davor war dies auf zwei Jahre bzw. drei Monate begrenzt.
Ebenso darf eine Zeitarbeitsfirma heute im Gegensatz zu früher den Arbeitsvertrag für die Dauer des Einsatzes bei dem leihenden Unternehmen befristen.
Bei der Zeitarbeit, korrekt Arbeitnehmerüberlassung genannt, handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis:
Ein Arbeitnehmer wird bei einer Zeitarbeitsfirma (auch Personalleasing, Leiharbeit) angestellt. Somit ist die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber des Arbeitnehmers. Dieser Arbeitgeber verleiht nun seinen Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen (Entleiher).
Unternehmen haben durch die Zeitarbeit einige Vorteile. So können vorüber gehendene Personalengpässe schnell und ohne feste Einstellungen behoben werden.
Die mühsame Personalsuche wird von der Zeitarbeitsfirma übernommen, für das entleihende Unternehmen ergeben sich keine arbeitsrechtlichen Bindungen.
Es wird geschätzt, dass es in Deutschland ca. 7000 Zeitarbeitsfirmen gibt. Dabei gilt Deutschland in diesem Bereich nach wie vor als Entwicklungsland.
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