|
Seite 4 von 4 |
| Vermittlungsgutschein und Ausland?Sind Sie an einer Auslandstätigkeit interessiert und haben einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, können Sie sich von einem Personalvermittler ins Ausland vermitteln lassen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss die Agentur für Arbeit auch diese Vermittlung durch Auszahlung des Vermittlungsgutscheins übernehmen.
|
|