Weiterbildung - Allgemeines zu den KostenBerücksichtigt man bei der Zahl von 35 Milliarden Euro die entsprechenden tatsächlichen Steuervergünstigungen kommt man zu folgender Aufteilung: Die Kosten werden zu einem knappen Drittel von den Unternehmen getragen, gut ein Drittel trägt der Einzelne und das letzte Drittel teilt sich auf den Staat und die Agentur für Arbeit auf. Der durchschnittliche Bürger ist zu 48 Prozent bereit seine Freizeit, das Wochenende oder die Abende in die eigene berufliche Weiterbildung zu investieren. 15 Prozent gehen sogar noch einen Schritt weiter und würden ihre Urlaubszeit dafür einsetzen. Menschen bis zum 29 Lebensjahr, die oftmals noch sehr nah am Bildungssystem dran sind und die zwischen dem 40 und 49 Lebensjahr, die zur Weiterentwicklung gezwungen sind, möchten Sie beruflich nicht ausrangiert werden, sind sogar zu über 50% bereit Ihre Freizeit für die Weiterbildung zu nutzen. Doch auch zu finanziellen Investitionen sind viele bereit. Würde der Arbeitgeber, der Staat oder die Kommune die Weiterbildungskosten zu 50 % übernehmen, würden 23 % gerne die verbleibenden 50 % der Kosten übernehmen. Doch fast ein Drittel aller Bürger scheint sich über die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens noch nicht klar zu sein. Diese möchten werder Zeit noch Geld in die eigene Weiterbildung investieren. TIPP: In der Steuererklärung können Sie Ihre Weiterbildungskosten jährlich als Sonderkosten bis maximal 4.000 Euro absetzen. Sollten die Kosten höher als 4.000 Euro ausfallen, könnten Sie eine steuerliche Absetzung als Werbungskosten versuchen. Hier wird Sie gern Ihr Steuerberater beraten.
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