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Erkundigt sich der Arbeitgeber als erster bei Ihnen nach Ihren Gehaltswünschen, drücken Sie Ihr Interesse an der Position aus, und erklären, dass Sie sich in das bestehende Gehaltsgefüge der Firma eingliedern möchten und geben die Frage an den Arbeitgeber zurück.

Die Händler auf Bazaren wissen es schon seit Jahrhunderten, wer bei einer Verhandlung den ersten Preis nennt, ist klar im Nachteil.

Es ist äußerst wichtig, wer bei einer Gehaltsverhandlung den ersten möglichen Betrag nennt. Seien Sie höflich, freundlich und auch aufmerksam um den Arbeitgeber nicht zu verärgern, jedoch bemüht den Arbeitgeber als ersten zur Nennung eines möglichen Gehalts zu bewegen.

Sollte dies nicht gelingen und besteht der Arbeitgeber darauf von Ihnen einen Betrag zu hören, geben Sie die recherchierte Gehaltsspanne an und erwähnen, dass diese Gehaltsspanne laut Ihrer Recherche zur Tätigkeit und Ihrer Qualifikation angemessen wäre.

Halten Sie Ihre Argumente bereit

Sie müssen sich im Vorfeld über Ihre Qualifikationen, Praktika, Berufserfahrungen, Projekterfahrungen und sonstigen berufs- und stellenrelevanten Fähigkeiten, die für den Arbeitgeber interessant sein könnten, klar geworden sein.

Diese Dinge können Sie in kürze nochmals erwähnen, um Ihre Gehaltsforderung entsprechend zu untermauern. Auch der Hinweis auf Ihre Recherche vermittelt Ihrem Arbeitgeber, dass Sie sich informiert haben und vor allem auch Ihren aktuellen Marktwert kennen.

Auch müssen Sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Vorschlag macht, der nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Haben Sie Ihre Vorzüge als neuer Mitarbeiter im Kopf parat, können Sie auf den Vorschlag des Arbeitgebers mit Ihren besonderen Fähigkeiten reagieren und damit den Anspruch auf ein besseres Gehalt zum Ausdruck bringen.

Vorsicht: Ihre persönlichen finanziellen Verpflichtungen (wie die Rate für ein Haus, Scheidung etc.) sind für die Gehaltsverhandlung absolut tabu! Der Arbeitgeber möchte Sie aufgrund Ihrer Qualifikation, dem Nutzen für das Unternehmen entlohnen und nicht aufgrund der bei Ihnen monatlich  anfallenden Verbindlichkeiten.

Lassen Sie alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen

Ihr Monats- oder Jahresgehalt wird in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Doch gerade bei den angesprochenen Zusatzleistungen, die ein Gehalt ebenfalls enthalten kann, ist es äußerst wichtig, diese schriftlich festhalten zu lassen.

Wurde Ihnen im Vorstellungsgespräch ein Firmenwagen, ein Laptop und ein Handy in Aussicht gestellt, sollte es darüber eine schriftliche Vereinbarung geben. Schließlich kann der Abteilungsleiter, der Ihnen dies zugesagt hat, innerhalb kürzester Zeit versetzt werden und sein Nachfolger kennt die getroffene Zusage nicht.

 
 


 
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