WeiterbildungssparenDas Weiterbildungssparen bietet auch wieder Geringverdienern eine Möglichkeit staatliche Förderung für die berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Ab dem 01. Januar 2009 haben Sie die Möglichkeit wenn die Verdienstgrenzen für Einzelpersonen in Höhe von 17 900,- Euro zu versteuerndes Einkommen jährlich und bei Verheirateten 38 500,- Euro im Jahr nicht überschritten werden, das Weiterbildungssparen für Ihre berufliche Weiterbildung zu nutzen. Die Spareinlagen aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen können Sie für Ihre berufliche Weiterbildung entnehmen ohne, dass Ihnen der Anspruch für Ihre volle Arbeitnehmersparzulage verloren gehen würde. WeiterbildungsdarlehenDiese Komponente der Bildungsprämie ist noch in Planung. Angedacht ist, auch teure Weiterbildungskosten durch ein sogenanntes Weiterbildungsdarlehen zu finanzieren. Dieses Instrument soll vom Einkommen gänzlich unabhängig sein, von den öffentlich-rechtlichen Banken als Darlehen angeboten werden und die Prüfung der Kreditwürdigkeit soll nur eingeschränkt erfolgen. Die Einführung des Weiterbildungsdarlehens ist für Frühjahr 2009 geplant. Wir werden Sie hier über die neuen Entwicklungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung auf dem Laufendem halten. Sollte bei den staatlichen Fördermöglichkeiten, die aktuell existieren nichts verwendbares für Sie dabei gewesen sein, können Sie sich weitere Formen der Kostenübernahme der beruflichen Weiterbildung hier ansehen.
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