Die Bildungsprämie Die Bildungsprämie teilt sich in drei nachfolgend genauer erklärte Förderprogramme auf: - Den Prämiengutschein
- Das Weiterbildungssparen
- Das Weiterbildungsdarlehen
PrämiengutscheinSeit dem 01. Dezember 2008 haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Prämiengutschein bei Ihrer beruflichen Weiterbildung in Höhe von max. 154,- Euro einmalig im Jahr. Diesen Anspruch können Sie unter folgenden Voraussetzungen geltend machen: Sie verdienen max. bis zu 17 900 Euro im Jahr als Einzelperson. Bei Verheirateten liegt die max. Verdienstgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 38 500 Euro im Jahr, um noch einen Anspruch auf den Prämiengutschein zu haben. Der Prämiengutschein darf max. die Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung decken. Die andere Hälfte muss von dem Teilnehmer selbst getragen werden. Sollten Sie eine berufliche Weiterbildung erwägen und möchten aufgrund Ihres geringen Jahresgehalts von dem Prämiengutschein profitieren, können Sie weitere Informationen zu dem Antragsprozedere und der Kostenerstattung unter der kostenlosen Servicehotline für den Prämiengutschein erhalten: Tel: 0800/26 23 000 Unter der oben genannten Servicehotline erfahren Sie bei welcher Beratungsstelle Sie Ihren Antrag für den Prämiengutschein erhalten und mit welchen Unterlagen bei welcher Beratungsstelle der Prämiengutschein abgegeben werden muss.
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