Wie hoch der Streitwert angesetzt wird ist für einen Laien oftmals auf den ersten Blick nicht erkennbar. Weiterführende Informationen zur Berechnung Ihres Streitwert finden Sie auf
Anwaltseiten24.de Die genauen Gebühren für Ihren persönlichen Streitwert können Sie den Seiten des Justizministeriums NRW entnehmen.
Gebührentabelle Verfahrenskosten oder sich ebenfalls auf den
Anwaltseiten24.de die genauen Gebühren für Ihren Prozess berechnen lassen.
Auslagen des Gerichts können bei einem Urteilsverfahren zum Beispiel für Zeugenaussagen, die Hinzuziehung von Sachverständigen entstehen und Postzustellungsauslagen sein.
Die
Gebühren und
Auslagen werden erst nach der Beendigung des Verfahrens fällig oder wenn das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird. Die
Gebühren und
Auslagen hat die durch Urteil unterlegende Partei in allen Istanzen zu tragen.
Die
Gerichtskosten können sich auch beträchtlich ermässigen oder sogar gänzlich entfallen, wenn sich die Parteien vor der Klage auf einen Vergleich einigen können oder falls die Klage noch vor der Verhandlung zurückgenommen wird. Die bereits entstandenen Auslagen des Gerichts müssen in diesen Fällen trotzdem erstattet werden.
Im Berufsverfahren oder Revisionsverfahren können die Gerichtskosten entsprechend der höheren Instanz, die in Anspruch genommen wird, erhöht werden.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden in erster Instanz nicht durch die Partei, die durch Urteilsverkündung, den Prozess verloren hat übernommen. Da in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht besteht, muss jede Partei die Kosten für eine anwaltliche Vertretung selbst tragen, unabhängig von Ausgang des Verfahrens.