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Seite 1 von 3 Arbeitsgerichte Organisation
Wenn Sie in einem arbeitsrechtlichen Streit verwickelt sind, werden Ihnen vielleicht Begriffe wie Bundesarbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht, Kammer, Gerichtstag und Amtstag begegnen. Wir bieten Ihnen einen Überblick.
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| Arbeitsgerichte OrganisationAmtstage und GerichtstageVon Amts- und Gerichtstagen spricht man wenn sich Vertreter eines Arbeitsgerichts bzw. einer auswärtigen Kammer an einem anderen Ort als dem Sitz des Arbeitsgerichts bzw. einer auswärtigen Kammer zu Sitzungstagen treffen. Da am Ort des Treffpunkts die Gerichtsverwaltung fehlt können Schriftsätze nur bei Arbeitsgerichten selbst bzw. den auswärtigen Kammern eingereicht werden. KammernEine Kammer setzt sich aus drei Richtern zusammen, die jeweils über eine Stimme verfügen. Dabei handelt es sich bei einem Richter um einen Berufsrichter, die anderen zwei Richter sind ehrenamtlich tätig. Die ehrenamtlichen Richter sind einmal aus den Reihen der Arbeitnehmer und einmal aus dem Bereich der Arbeitgeber zusammengesetzt. Diese drei Richter werden auch Kollegialgericht genannt und sind sowohl im Urteils- wie auch Beschlußverfahren entscheidungsfähig. Bearbeitet > Forum Arbeit > Arbeitsrecht
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