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Weiterbildung

Vielleicht sind die zu lange aus Ihrem Beruf draussen, vielleicht sind Ihre Qualifikationen nicht mehr ganz aktuell, oder Ihnen fehlt ein heute relevantes Element in Ihren Fähigkeiten, egal aus welchen Gründen: Sie sind der Meinung mit dem was Sie beruflich mitbringen, wird es für Sie schwer bei Ihrer Stellensuche.

In diesen Fällen stehen dem Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen Möglicheiten der Weiterbildung zu Verfügung, um Sie entsprechend für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Auch hier können wir Ihnen empfehlen sich auf der Startseite des Arbeitamtes unter dem Feld "Kursnet" einzuklicken. Geben Sie als Suchbegriff ein Schlagwort Ihrer gewünschten und erforderlichen Qualifkation ein und den Ort ein. Aus den angezeigten Ergebnissen können Sie sich einen generellen Überblick über die vorhandenen Weiterbildungsmöglichkeiten in Ihrem Sektor informieren.

Das Arbeitsamt kann nur Kosten für einen zertifizierten Kurs übernehmen. Dies finden Sie in der Ergebnisliste des Kursnet ganz rechts angegeben. Die Weiterbildungsträger geben hier auch oft "Einstieg mit Bildungsgutschein möglich" an. Somit wissen Sie, dass die Kosten für den Kurs generell auch vom Arbeitsamt übernommen werden können.

Die für Sie in Frage kommenden Kurse können Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Doch bedenken Sie, dass das Arbeitsamt keine Zusatzqualifikationen einfach so übernimmt. Der Arbeitsvermittler muss davon überzeugt sein, dass Sie mit der neu zu erwerbenden Qualifkation erheblich bessere Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Beruf haben.

Wenn Sie bereits gut qualifiziert sind, und sich einfach nur etwas dazu vom Arbeitsamt finanzieren lassen möchten, wird das nicht klappen. Ein Rechtsanspruch besteht hier ebenfalls nicht für Sie. Ist der Arbeitsvermittler von Ihrem Vorschlag überzeugt, wird er Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen mit dem Sie bei dem ausgesuchten Weiterbildungsträger den Kurs "bezahlen" können.

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