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Das einfachste Vorgehen hierbei ist für Sie, wenn Sie auf die Startseite des Arbeitsamtes gehen und hier die Auswahl "Kursnet" treffen. Sie werden auf ein neues Fenster weitergeleitet auf dem Sie zum einen einen Suchbegriff/ein Bildungsziel eingeben können. Hier geben Sie "Bewerbung"ein. Bei dem Veranstaltungsort geben Sie entsprechend Ihren Wohnort ein und den Umkreis den Sie noch erreichen können, um einen Kurs besuchen zu können. Dann lassen Sie das Kursnet für sich suchen, mit dem Betätigen des Feldes "Suche starten".

Das Ergebnis wird Sie überraschen. Es wird auch in Ihrer Umgebung unterschiedliche Angebote geben, die von einigen Stunden Bewerbungstraining bis zu mehreren Monaten dauern können. Es gibt Kurse, die nur vormittags angeboten werden, oder Kurse die ganztags stattfinden. Hier suchen Sie sich entsprechend einen Kurs aus, von dem Sie meinen, dass er für Sie die richtige Unterstützung bei der Erstellung einer Bewerbung bieten kann.

Mit diesem ausgewählten Kurs können Sie bei Ihrem Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler ihn darauf ansprechen, inwieweit er den Besuch so eines Kurses durch die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt unterstützen würde. In der Regel wird Sie das Arbeitsamt bei dem Besuch eines Kurses unterstützen können. Ein Rechstanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Vermittlungsgutschein

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und seit mindestens zwei Monaten arbeitslos gemeldet sind, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Der Vermittlungsgutschein ist ein Dokument das Ihnen das Arbeitsamt unter den genannten Voraussetzungen ausstellen muss.

Mit dem erhaltenen Vermittlungsgutschein sind Sie berechtigt Leistungen bei privaten Arbeitsvermittlern, meist Personalvermittler genannt, einzulösen. Konkret heisst dies, dass Sie mehrere Personalvermittler damit beauftragen können Sie bei Ihrer Stellensuche zu unterstützen.

Diesen Personalvermittlern geben Sie den Vermittlungsgutschein in Kopie, um nachzuweisen, dass Sie im Besitz des Originals sind. Führen die Bemühungen eines Personalvermittlers zum Erfolg (Arbeitsvertrag und Beginn Beschäftigung), kann dieser den Vermittlungsgutschein von Ihnen im Original fordern und entsprechend beim Arbeitsamt einlösen. Das Arbeitsamt wird die erfolgreichen Bemühungen des Personalvermittlers mit 2000 Euro honorieren.

Weiterführende Informationen zum Vermittlungsgutschein

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