- Ausrüstungsbeihilfe: Sollte der Antritt einer neuen Stelle die Anschaffung für Arbeitskleidung und/oder -geräten erforderlich machen, können Sie beim Arbeitsamt die Ausrüstungsbeihilfe, einen Zuschuss bis zu 260 Euro im Vorfeld beantragen.
- Reisekostenbeihilfe: Vielleicht wissen Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation gar nicht wie Sie überhaupt die erste Fahrt zum Antritt einer Arbeitstelle finanzieren sollen. Dafür gibt es die Reisekostenbeihilfe, die Ihnen die berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten bis zu 300 Euro übernehmen kann. Im Vorfeld beantragen!
- Fahrkostenbeihilfe: Sollten Ihre finaziellen Mittel nicht für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ausreichend sein, dann kann das Arbeitsamt die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten für die ersten sechs Monate der Beschäftigung bei Antrag auf die Fahrtkostenbeihilfe im Vorfeld gewähren.
- Trennungskostenbeihilfe: Sollte aufgrund der Aufnahme einer neuen Beschäftigung eine doppelte Haushaltsführung erforderlich werden, können dafür bis zu 260 Euro als Zuschuss für die ersten sechs Monate der Beschäftigung gewährt werden. Trennungskostenbeihilfe
- Umzugskostenbeihilfe: Sie haben eine neue Stelle gefunden, müssen jedoch dafür einen Umzug in Kauf nehmen. Hier kann das Arbeitsamt, sogar wenn der Umzug bis zu 2 Jahre nach dem Beginn der Tätigkeit stattfinden würde, die Kosten für den erforderlichen Umzug unter bestimmten Voraussetzung übernehmen.Umzugskostenbeihilfe
Es gibt im Sozialgesetzbuch III den Paragraphen 10 der freien Arbeitsförderung. Hier können die Agenturen selbst für Ihen Arbeitsmarkt und in Ermessensleistung entscheiden, wie diese Mittel verwenden werden können.
Dies kann für Sie zum Beispiel bedeuten, dass eine Agentur für Arbeit die Möglichkeit hat, die Kosten für ein Stellengesuch in den Printmedien oder in einer Jobbörse für Sie zu übernehmen. Auf diese Leistung besteht kein gesetzlicher Anspruch, auch kann diese Leistung in Darlehensform vergeben werden.
Suchen Sie hierzu das Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler, erkundigen Sie sich welche Möglichkeiten der Kostenübernahme Ihnen Ihre Agentur für Arbeit mit dem §10 anbieten kann.
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